Ab 2026 gibt es Veränderungen gegenüber den Vorjahren:
Wegen gesetzlicher Änderungen bekommt die AG Freizeit e.V. nicht mehr wie bisher pauschale Zuschüsse, sondern die Leistungen müssen über Eingliederungshilfe und/oder Pflegekassen finanziert werden. Deshalb müssen die Preise für Freizeiten verändert werden.
Die bisherige, gewohnte Qualität der Freizeiten und Reisen soll erhalten bleiben. Wir möchten weiterhin verlässliche, individuelle Unterstützung für alle Teilnehmerinnen gewährleisten. Weiterhin werden vor Ort täglich verschiedene Ausflüge zur Auswahl angeboten und zusätzlich gibt es Raum für verschiedene Interessen und individuelle Wünsche. Hierfür möchten wir weiterhin einen hohen Mitarbeiter*innen-Schlüssel vorhalten.
Zuständige Kostenträger für Eingliederungshilfe in Hessen sind:
-bis zum Ende des Schulbesuchs (und im Rentenalter) – der Landkreis des eigenen Wohnortes
-ab dem Ende des Schulbesuches – der Landeswohlfahrtsverband Hessen
Alternativ können die Kosten für eine Freizeit wie bisher über die Pflegekasse (Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag) erstattet werden, wenn ein persönlicher Anspruch auf diese Leistungen besteht.
Für Fragen, Auskünfte und Informationen über die Freizeiten und Reisen, über die Gewährleistung von individuelle erforderlichen Hilfen und über Finanzierungsmöglichkeiten stehen wir gern zur Verfügung.
Einfach bei uns melden!
AG Freizeit e.V.
06421/1696760
info@ag-freizeit.de
| 28.03. – 02.04.2026 | Osterfreizeit
Schullandheim Zeulenroda Thüringen |
Reisepreis: |
| 14.05. – 17.05.2026 |
Wanderfreizeit Heinrich-Schröder-Haus, Naumburg-Altenstädt im Habichtswald |
Reisepreis: |
| 27.07. – 06.08.2026 | Sommerfreizeit
Tagungshaus Jugendheim Lichtensee, Hoisdorf Schleswig-Holstein |
voraussichtlicher Reisepreis: 1.690,- € bis 3.000,-€ Ausschreibung noch nicht verfügbar |
| 05.10. – 10.10.2025 | Herbstfreizeit
Tagungshaus Winterrade Schleswig-Holstein |
voraussichtlicher Reisepreis: 970,- € bis 1.720,-€ Ausschreibung noch nicht verfügbar |
Wichtige Hinweise
zur Anmeldung und Teilnahme bei Freizeiten:
* bitte immer schriftlich anmelden
* bitte die Anmeldefristen beachten und einhalten
* nach Ablauf der Anmeldefrist erfolgt eine schriftliche Teilnahmebestätigung
Reisepreis:
*Reisekosten
In den Reisekosten sind Fahrt, Unterkunft und Verpflegung enthalten.
* Unterstützungspaket
Stufe A: leichte und vereinzelte Unterstützung
Stufe B: teilweise Hilfestellung oder Unterstützung
Stufe C: häufige Hilfestellung, Anleitung oder Unterstützung, z.B. bei Pflege, Kommunikation oder
Regulierung von Emotionen
Stufe D: vollständige Unterstützung oder Übernahme, z.B. bei der Pflege, beim Essen, bei der Kommunikation,
ständige Begleitung, Anwesenheit.
–> In allen Stufen ist ein Grundbetrag für tägliche Ausflüge (mehrere zur Auswahl), Abendaktivitäten, Begleitung am Urlaubsort enthalten.
Finanzierungsmöglichkeiten:
* Beim LWV auf Antrag über Eingliederungshilfe
(Reisekosten bleiben als Eigenanteil selbst zu bezahlen)
* über die Pflegekasse:
Verhinderungspflege und/oder
Entlastungsbetrag (dieser kann auch für die o.g. Reisekosten, also Unterkunft und Verpflegung
eingesetzt werden)
* für Auskünfte und Informationen über die Freizeiten und Reisen, über die Gewährleistung von
inidividuell erforderlichen Hilfen etc. stehen wir gern zur Verfügung. Einfach bei uns melden!
Rücktrittsbedingungen:
* bei Rücktritt von der Reise nach Anmeldeschluss ist generell eine Ausfallgebühr von € 50,- zu zahlen,
* bei Rücktritt von der Reise ab dem 30. Tag vor Reisebeginn ist eine Ausfallgebühr von 40 % des
Teilnahmebeitrages zu zahlen
* bei Rücktritt von der Reise ab dem 10. Tag vor Reisebeginn ist dennoch der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen
* bitte prüfen Sie den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.